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Überwachungskameras Außenbereich
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Outdoor-Kamera fürs Eigenheim – WLAN oder Lokalspeicherung?
Wer lange auf sein Eigenheim gespart hat, möchte es selbstverständlich vor unliebsamen Eindringlingen schützen. Das gilt umso mehr in Zeiten, in denen die Einbruchsraten steigen. Überwachungskameras helfen vor allem dabei, im Außenbereich Kontrolle zu behalten. Mit modernen IP-Kameras haben Immobilienbesitzer sogar die Möglichkeit, sich Live-Bilder auf das Smartphone senden zu lassen. Erkennt die Überwachungskamera Bewegungen, erscheint direkt eine Push-Benachrichtigung auf dem Handy.
Einfache Modelle von Überwachungskameras funktionieren nur über einen angeschlossenen Rechner, der die Daten lokal speichert. Wenn dieser nicht für den Fernzugriff eingerichtet ist, können die Videos erst im Nachgang ausgewertet werden. Das ist relativ unpraktisch, aus Sicherheitsperspektive aber durchaus zu begrüßen: Denn Hacker haben so praktisch keine Möglichkeit, auf die Daten der Überwachungskamera zuzugreifen.
IP-Kameras haben den Vorteil, dass Eigenheimbesitzer von unterwegs in Echtzeit nachsehen können, was auf dem eigenen Grund und Boden geschieht. Eine IP-Kamera kann als eigenständiges Gerät in das WLAN-Netz oder Smarthome-System eingebunden werden. Viele Geräte haben Speicherchips direkt integriert und bieten praktische Funktionen:
• Fernzugriff durch mobile Endgeräte
• Email-Benachrichtigungen (etwa bei Bewegung auf dem Grundstück)
• Push-Nachrichten
Vorsicht ist geboten bei Herstellern, die den Zugriff auf die Videos an Abonnementfunktionen ihrer eigenen Software knüpfen oder die Zwischenspeicherung in dubiose Cloudsysteme vorschreiben.
Die richtige Kamera finden – Worauf kommt es an?
Der Markt für Outdoor-Kameras wächst mit dem technischen Fortschritt. In allen Preisklassen gibt es mittlerweile Angebote mit einer beeindruckenden Varianz an Eigenschaften und Funktionalitäten:
• Für den Außenbereich benötigen Immobilienbesitzer eine wetterfeste IP-Kamera. Einige Hersteller bieten deshalb zusätzliche Schutzgehäuse für den Außeneinsatz ein.
• Die Bildqualität wird bestimmt durch die Auflösung und das Farbenspektrum der Kamera.
• Neigbare Linsen und Zoomfunktionen sind praktischer als starre Aufhängungen. Auch der Blickwinkel ist hier entscheidend und sollte möglichst groß sein.
• Die automatische Bildoptimierung ist ebenfalls ein wichtiges Tool der Outdoor-Kamera. Sie beinhaltet nicht nur die Korrektur der Farbwerte und den Weißabgleich, sondern zum Beispiel auch die automatische Gegenlichtkompensation.
• Praktisch sind Bewegungssensoren, Mikrofone und Nachtsichtfunktion
• Die Stromversorgung kann klassisch über das Netzkabel und die Steckdose, mit eingebautem Akku oder sogar durch Solarmodule erfolgen.
Nachtsichtkameras verwenden meist infrarotes Licht, das den Aufnahmebereich auch bei Dunkelheit ideal ausleuchtet.
Achten Sie bei der Auswahl einer Außenkamera auf die angegebene Betriebstemperatur, damit sie speziell im Winter, der Hauptsaison von Einbrechern, keinen Betriebsausfall beklagen müssen.
Anbringen von Außenkameras
Kameras müssen so angebracht werden, dass sie auch bei Sturm nicht herunterfallen können. Für Schäden haftet der Besitzer. Einige Hersteller stellen spezielle Verankerungen zur Verfügung, die entsprechend genutzt werden sollten. Wichtige Tipps zur Anbringung der Überwachungskameras:
• Eine WLAN-fähige Kamera erleichtert die Installation, da keine Kabel verlegt werden müssen. Wichtig: In verwinkelten Ecken ggf. WLAN-Repeater zur Unterstützung der Übertragung einsetzen.
• Kameras sollten außerhalb der Reichweite von Einbrechern installiert werden, damit diese das Videomaterial nicht einfach entwenden können.
• Neben einer starren Aufhängung gibt es auch Kameras mit Schwenkfunktion, die gegebenenfalls sogar aus der Ferne in Echtzeit justiert werden können.
• Eventuell sollten größere Bereiche durch mehrere Kameras abgedeckt werden.
• Angrenzende Grundstücke dürfen nicht gefilmt werden.
• Hinweisschild zur Videoüberwachung anbringen. Eine verdeckte Überwachung ist unzulässig.
Outdoor-Kamera: Was ist überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich ist gegen Videoaufnahmen des eigenen Grundstücks nichts einzuwenden. Allerdings muss die Kamera so installiert werden, dass Passanten auf angrenzenden Flächen wie Gehwegen nicht vom Bildradius erfasst werden. Auch gemeinsam genutzte Einfahrten und Nachbargrundstücke sind absolut tabu. Diese Einschränkung gilt grundsätzlich und sogar für bloße Kameraattrappen.
Eine Videoaufnahme verletzt das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Aufnahme nur zu privaten Sicherungszwecken oder zur Veröffentlichung vorgesehen ist. Deswegen müssen alle Beteiligten über die Videoaufzeichnung informiert werden beziehungsweise dieser sogar aktiv zustimmen. Das gilt für alle Anwesenden und Gäste.
Insbesondere Miteigentümer von Immobilien, wie zum Beispiel die Ehefrau, haben das Recht die Installation einer Überwachungskamera mit Verweis auf ihre Privat- und Intimsphäre zu untersagen. Kinder können ab einem Alter von 14 Jahren gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte durch dauerhafte Überwachung klagen. Auch darf die Kamera nicht verwendet werden, um Dienstleister wie zum Beispiel den Gärtner oder die Müllabfuhr ohne deren Zustimmung zu filmen.
Hinweise auf Überwachungskamera müssen ersichtlich sein
Außerhalb des eigenen Grundstücks liegende Bereiche müssen durch Sichtblenden am Gerät abgedeckt sein. Eventuell muss der Motor zum Schwenken der Kamera deaktiviert werden. Aus eigenen Interessen kann es sinnvoll sein, einzelne Stellen wie zum Beispiel den Poolbereich direkt in den Aufnahmen zu verpixeln.
Wichtig ist, einen Warnhinweis zur Videoüberwachung so anzubringen, dass er vor dem Betreten der überwachten Fläche erkennbar ist. Dies gilt leider auch für ungebetene Gäste uneingeschränkt. Verdeckte Überwachungen dürfen nur im schweren Verdachtsfall erfolgen. Dies wird bei Privatbereichen von den Gerichten regelmäßig als unzulässig geahndet. Nur im engen Austausch mit der Polizei kommt eine verdeckte Videoaufnahme in Frage.
Zudem gilt für Immobilienbesitzer: Videos dürfen nur aufgezeichnet, aber niemals veröffentlicht werden! Private Fahndungsaufrufe sind verboten und können zu empfindlichen Schadenersatzforderungen führen. Rechtlich besteht dabei ein großer Unterschied zwischen rein visuellen Aufnahmen und audiovisuellen mit Ton. Die Vertraulichkeit des Wortes zu verletzen ist ohne Zustimmung niemals zulässig und wird mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet.
WLAN-fähige Kameras vor fremdem Zugriff schützen
Natürlich müssen die Videoaufnahmen speziell geschützt werden. Wichtig ist, das gesamte Netzwerk ausreichend zu sichern, um Diebstahl und Missbrauch der Aufnahmen zu vermeiden. Schließlich dürfte niemand wollen, dass Aufnahmen, der eigenen Kinder zum Beispiel, in unbefugte Hände geraten. Für Sicherheit sorgt hier die automatische Löschung der aufgezeichneten Videos etwa nach 24 oder 48 Stunden.
Insbesondere bei Geräten mit Fernzugang über Tabletts, Smartphones und andere mobile Endgeräte ist es wichtig, die Verbindung über ausreichende Verschlüsselung zu sichern. Die voreingestellten Passwörter der Hersteller sollten schon vor Inbetriebnahme abgeändert werden.
Außerdem empfiehlt es sich, alle Zugangscodes regelmäßig zu aktualisieren.
Tipp: Fördermittel der KfW
Für die Anschaffung und Installation von einbruchshemmenden Geräten wie Außenkameras kommt eventuell eine Bezuschussung der KfW-Bank in Frage. Eine (IP-)Kamera allein hilft jedoch nur bei der Aufdeckung von Straftaten. Zusätzlichen Einbruchschutz bieten Fenster- und Türsicherungen sowie Alarmanlagen. Auch Bewegungsmelder, die das Grundstück bei Betreten hell erleuchteten, haben schon so manchen Gelegenheitsdieb in die Flucht geschlagen. Weitere Informationen zur KfW-Förderung finden Interessenten auf der Website der staatlichen Förderbank.